450 Corona-„Spaziergänger“ in der City



Zu einem sogenannten „Spaziergang“ im Zusammenhang mit der Kritik an Coronamaßnahmen haben sich am Donnerstagabend in der Innenstadt von Bocholt circa 450 Personen eingefunden. Die Polizei stufte dies als Versammlung ein und wies die Teilnehmer mit einer Lautsprecherdurchsage darauf hin. Gleichzeitig bat sie einen Versammlungsleiter, sich zu melden, um Kooperationsgespräche mit diesem führen zu können. Es meldete sich daraufhin jedoch niemand.

Die Teilnehmer dieser nicht angemeldeten Versammlung fanden sich zunächst auf dem Marktplatz am historischen Rathaus ein. Anschließend formierte sich ein Aufzug, der durch die Innenstadt führte.

Das zuständige Ordnungsamt der Stadt Bocholt wies die Teilnehmer ebenfalls mit mehreren Lautsprecherdurchsagen auf die Maskenpflicht hin. Diese ist in der aktuell seit dem 13. Januar gültigen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen für bestimmte Versammlungen vorgesehen. Der damit verbundenen Aufforderung kam der Großteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer jedoch nicht nach. Das Ordnungsamt bat die Polizei daraufhin um Vollzugshilfe.

Die Polizei stellte daraufhin die Personalien mehrerer Versammlungsteilnehmer fest, die gegen die Maskenpflicht verstoßen hatten. Die Beamten leiteten zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Eine Person wurde von der Versammlung ausgeschlossen, weil sie sich mehreren persönlichen Aufforderungen durch das Ordnungsamt widersetzte. Diese Person beleidigte im weiteren Verlauf die eingesetzten Polizeibeamten, die daraufhin ein Strafverfahren einleiteten.

Parallel fand am historischen Rathaus der Innenstadt eine Gegendemonstration statt. Daran nahmen vier Personen teil. Zu einer Konfrontation der beiden Gruppen kam es nicht.

Die Polizei war mit zahlreichen Kräften im Einsatz, darunter auch Beamtinnen und Beamte der Bereitschaftspolizei. Wegen der nicht erfolgten Anmeldung der Versammlung der Kritiker der Coronamaßnahmen wurde ein Strafverfahren gegen Unbekannt eingeleitet. Einsatzleiter Polizeioberrat Daniel Sühling erklärte: „Unser Konzeption in der neuen Situation, besonnen und mit Fingerspitzengefühl, aber auch konsequent vorzugehen, ist aufgegangen. Die Zusammenarbeit mit der Stadt Bocholt hat zudem reibungslos und gut funktioniert.“

Quelle: Polizei- Den Originalbeitrag finden Sie hier

  1. J. Reintjes says:

    Wer suchet, der findet…
    totaler Schwachsinn seitens der „Behörden“
    was machen dieselben eigentlich wenn das Corönchen ausgestorben ist ?
    Ich lass mich überraschen…

  2. Heiner Hüls says:

    Warum wird hier der Begriff „Versammlung“ verwendet? Eine Versammlung im eigentlichen Sinne ist etwas ganz anderes!
    Nur zur Erinnerung : Art. 8 GG
    „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln“ um spazieren zu gehen.

    • Kampshoff Reinhold says:

      Herr Hüls und Herr Reintjes
      Für solche „SPAZIERGÄNGE“ gibt es Bestimmungen. Daran muss man sich halten auch wenn das nicht ihrer Meinung entspricht.
      Sie bringen ihr recht ins Gespräch. Ich sage wir haben auch das Recht das Sie und andere Spaziergänger sich an Gesetze und Veroednungen halten.

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