Zutritt zum Krankenhaus nur noch mit negativem Test



Aufgrund der weiter stark steigenden Infektionszahlen im Kreis Borken und neuer gesetzlicher Vorgaben passen jetzt auch das St. Agnes-Hospital Bocholt und das St. Marien-Hospital Borken ihre Besucherregelung ab sofort an. Zutritt ins Krankenhaus haben dann nur noch Besucher mit einem negativen Testnachweis, der maximal 24 Stunden alt sein darf, unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind.
Der Test muss durch eine offizielle Teststelle durchgeführt werden. Es besteht die Möglichkeit, sich direkt an den Bürger-Schnellteststellen an den Krankenhausstandorten testen zu lassen. Selbsttests werden nicht akzeptiert. Alle Besucher müssen zur eindeutigen Identifikation ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Führerschein) vorlegen können.
Pro Tag und Patient ist maximal ein Besuch durch eine Person erlaubt. Besucher dürfen keine grippalen Symptome wie Husten, Schnupfen, Fieber oder Halsschmerzen aufweisen und keinen Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person gehabt haben. Im gesamten Krankenhaus ist durchgängig der beim Betreten des Krankenhauses durch die Mitarbeitenden ausgehändigte Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die aktuellen Besuchszeiten findet man auf den Internetseiten der Krankenhausstandorte.
Soweit medizinische, soziale oder palliativmedizinische Gründe eine Ausnahme notwendig machen, kann nach vorheriger Absprache mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten im Einzelfall von der bestehenden Besucherregelung abgewichen werden. Eine Ausnahmeregelung besteht auch für die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin in Bocholt; hier sind weiterhin Besuche durch die Erziehungsberechtigen möglich.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert