Wegen hoher Abfindung für Klein-Schmeink: Bürgermeister denkt über Berufung nach



Von BERTHOLD BLESENKEMPER

Bürgermeister Thomas Kerkhoff denkt darüber nach, Berufung gegen das Ende Juli gefällte erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichtes Bocholt einzulegen. Das hatte die Ewibo bekanntlich dazu verdonnert, 145.173,44 Euro Abfindung an ihren ehemaligen Chef Berthold Klein-Schmeink zu zahlen. Nach wie vor geht der Aufsichtsratsvorsitzende der Tochtergesellschaft davon aus, dass die Kündigungen durch das Unternehmen rechtens waren. Das zumindest teilte Kerkhoff in einer persönlichen „Einordnung“ des Falles gestern im Haupt und Finanzausschuss mit.

Den Bürgermeister wurmt es nach eigenen Angaben, dass durch die hohe Abfindung in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden sei, der Prozessgegner habe vollumfänglich gewonnen. Dagegen aber spräche schon allein die Kostenentscheidung, die laut Kerkhoff zu Lasten Klein-Schmeinks getroffen worden sei. „Wer 80 Prozent der Kosten zu tragen hat, der hat den Prozess meiner Rechtsauffassung nach auch zu 80 Prozent verloren“, erklärte er.

Das sehen Arbeitsrechtsexperten indes völlig anders. Da zum Beispiel mehrere Kündigungen der Ewibo von Klein-Schmeink gerichtlich angegriffen werden mussten, das Arbeitsgericht wegen der Eigenschaft Klein-Schmeinks als Leitender Angestellter aber schon auf der Basis der ersten Kündigung das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer an der Höchstgrenze liegenden Abfindung beendet hatte, gingen die weiteren Anträge des Klägers ins Leere und lösten so die für ihn negative Kostenfolge aus.

Klein-Schmeink wird damit allerdings sehr gut leben können. Laut Online-Rechner des Arbeitsgerichtes Hamm betragen die Gerichtskosten seines Prozesses bei einem Streitwert von rund 107.000 Euro insgesamt höchstens 2258 Euro. Der Anteil des ehemaligen Geschäftsführers läge somit bei 1806,40 Euro und entspräche gerundet 1,24 Prozent seiner Abfindung.

Die im Haupt- und Finazausschuss gestellte Frage nach den Anwaltskosten für die Stadt beziehungsweise die Ewibo, die bei drei Terminen von zwei Anwälten der renommierten Kanzlei Wolter Hoppenberg vertreten worden war, ließ der Bürgermeister gestern im Haupt- und Finanzauschuss offen. Das werde derzeit noch ermittelt, meinte er. Gleichzeitig vergaß Kerkhoff zu erwähnen, dass die Ewibo auf diesen Kosten zu 100 Prozent sitzenbleiben wird. Denn: In der ersten Instanz eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens trägt nach § 12a ArbGG grundsätzlich jede Partei ihre Anwaltskosten selber. (Quelle: justiz online nrw).

  1. Unglaublich dieser Bürgermeister!!!!
    Er sollte mal über seine Strafanzeige öffentlich nachdenken!!
    Oder über Luftfilter in Schulen (ha ha ha).

  2. Bin mal gespannt ob der Herr Bürgermeister das auch noch so sieht wenn es um seine eigene Abfindung geht. Echt lächerlich was hier in Bocholt alles so abgeht.

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